Rechtsanwälten soll es künftig gestattet werden, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden. Damit soll ein kohärentes Regelungsgefüge entstehen. Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Ihr Ansprechpartner:
Oliver Meixner
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht