Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte am 18.11.2011 in drei Verfahren entschieden, dass für die Ratenzuschläge kein effektiver Jahreszinssatz angegeben werden muss (9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11). Das Urteil zum Aktenzeichen 9 U 97/11 finden Sie hier. Im Wesentlichen sind die beiden weiteren Entscheidungen im Wortlaut gleichlautend.