04.03.2009
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren darf (Urteil 03.02.2009, VI ZR 183/08). Das Tabellenwerk ist in der Praxis nahezu die alleinige Grundlage gerichtlicher und außergerichtlicher Berechnung des Haushaltsführungsschadens. Schadenposition. Der Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand seinen Haushalt oder den der ganzen Familien nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen, also die Hausarbeit nicht mehr erledigen kann. In der Regel wird dies auf einer Körperverletzung beruhen. Der Begriff taucht daher insbesondere im Schadensersatzrecht bei Straßenverkehrsunfällen auf.