31.01.2008
Auf dem 46. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar hat der Arbeitskreis IV die Einführung einer gesetzlichen, anlassbezogenen Pflicht zur Beratung des Versicherungsnehmers auch für die Kraftfahrtversicherung begrüßt. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Produkte.