Das Rundschreiben 5/95 des ehemaligen BAV wird aufgehoben.

12.03.2008

Keine Begrenzung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung

Durch das neue VVG i.V.m. der Info-VO sind die Lebensversicherer nunmehr verpflichtet, detaillierte Angaben zur Versicherungsleistung, den Beiträgen und den Vertriebs- und Abschlusskosten gegenüber dem Versicherungsnehmer zu machen, so dass eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit der vielfältigen Produkte untereinander gewährleistet wird. Zusätzlich hat sich seit der Deregulierung im Jahre 1994 in Deutschland und aufgrund des immer größer werdenden Einflusses europäischer Anbieter auf dem Versicherungssektor die Konkurrenzsituation erheblich verändert; ein aufsichtsrechtlicher Eingriff zur Sicherstellung des mit dem Rundschreiben verfolgten Ziels kann künftig als entbehrlich angesehen werden. Auch im Hinblick auf eine Entbürokratisierung und den unnötigen Verwaltungsaufwand bei Überprüfung der Begrenzungsregelung erscheint es nicht vertretbar, das Rundschreiben weiterhin bestehen zu lassen.

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