Zum 1. Januar 2018 erfolgte auf Bitten des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Der im Juni 2018 vorgelegte Bericht des BMF über die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes kam zu dem Ergebnis, dass sich die Maßnahmen des LVRG überwiegend bewährt haben.
Im Hinblick auf die tatsächlich entstandenen Abschlusskosten der Versicherungsunternehmen bestehe aber Anpassungsbedarf zur weiteren Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten. Dies betrifft insbesondere die Vermittlervergütungen, die den größten Teil der Abschluss- und Vertriebskosten ausmachen.
In diesem Sinne wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Teil des Evaluierungsberichts war, und welches die Schaffung eines gesetzlichen Provisionsdeckels für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen beinhaltet. Die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens ergibt sich nunmehr aus dem Gesetzentwurf.
Es besteht Gelegenheit, bis zum 6. Mai 2019 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen
Ihr Ansprechpartner:
Oliver Meixner
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht