11.12.2008
Provisionen, die ein Vermittler von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aus der Vermittlung von Geschäften von Untervermittlern erhält, unterliegen in der Regel der Umsatzsteuerpflicht. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30. Oktober 2008 entschieden (Az.: V R 44/07).