Der Versicherungswirtschaft hat der Gesetzgeber für die Ausgliederung enge Grenzen gesetzt. Schon bei der Gestaltung des Ausgliederungsvertrags sind viele konkrete Vorgaben zu beachten. Aber auch im laufenden Geschäft ist der Versicherer verpflichtet zu prüfen, ob der beauftragte Dienstleister ordnungsgemäß die anvertrauten Aufgaben erfüllt.
Für den gesamten Bereich der Ausgliederung hat der Versicherer Leitlinien zu erstellen. Diese haben die Auswirkungen von Ausgliederungen auf den Geschäftsbetrieb zu berücksichtigen und die bei Ausgliederungen unternehmensindividuell anzuwendenden Verfahrens- und Qualitätsstandards sowie die zu implementierenden Berichts- und Überwachungspflichten vom Beginn bis zum Ende der Ausgliederung festzulegen. Die Leitlinien haben einen Überprüfungsprozess für den in Betracht gezogenen Dienstleister zu enthalten. Wir unterstützen die Compliance-Abteilung bei der Ausarbeitung und Gestaltung der Leitlinien.
Ob ein Dienstleister dann auch ordnungsgemäß seine Leistungen erbringt, lässt sich nur dann beurteilen, wenn eine fachliche, also inhaltliche Prüfung seiner Tätigkeit erfolgt. Dazu bedarf es entsprechender Expertise auf dem betreffenden Fachgebiet. Zusammen mit dem Versicherer erarbeiten wir Prüfmechanismen und auditieren die Dienstleister.“ Leitlinien gestalten und Dienstleister auditieren.
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